Eins was man in der Finanzbranche sehr schnell beigebracht bekommt, ist, dass man am Besten die Schmutzwäsche der anderen ordentlich und in weiser Voraussicht in seinen Safe packt. Schließlich kommt bei all dem Schöngerede und den ungewissen Grauzonen bis hin zur Handlungsanweisung zum aktiven Wegsehen doch einiges zusammen, was möglicherweise eines Tages bei einem Gerichtsverfahren oder im Falle, dass die Firma bzw. ein überambitionierter Kollege einem den Dolch in den Rücken jagen möchte, hilfreich sein kann.
Ob man nun doch nur ein einfacher Erfüllungsgehilfe für die geheimen oder zumindest intransparenten Interessen der Gesellschaft ist, der wegen seiner niederen Rolle nicht belangt werden kann, oder ob man die übermotivierte Annahme von undefinierten Verantwortungsbereichen, die einem möglicherweise sogar noch von rechtlich nicht weisungsbefugten Vorgesetzten zugewiesen wurden, als für eine Verurteilung zulässig erachtet ist am Ende egal. Denn im moralischen Sinne der eigenen Schuldfrage, könnte man zu dem Schluss kommen, dass ein Gewohnheitsrecht in sich selbst unrechtmäßig und damit nicht-bindend bzw. ungültig ist, wenn es unrechtmäßiges (unmoralisches) Handeln einbezieht und/oder Verantwortung durch Entscheidungen aus Not heraus und/oder in Unkenntnis und/oder unter Unsicherheit forciert. Auch kann ein Vertrag, der in „Goodwill“ (z.B. durch ein nicht unterschriebenes Blatt Papier oder in Form eine(r/s) Kündigung/ Vertragsbruches/ Auflösung und eines Neuabschlusses mittels stillschweigendem Hinnehmen einer Änderung der grundsätzlichen Vertragsbedingungen) geschlossen wird, jederzeit einseitig ohne Informationspflicht (da nicht (mehr) explizit vereinbart) gekündigt werden. Die (fortgesetzte) Annahme von Zahlungsmitteln ohne vertraglich festgehaltene Verpflichtung(en) muss (wenn auch möglicherweise durch ein (weiterhin) bestehendes zielgerichtetes (unmoralisches) Angebot bedingt) schuldfrei möglich sein, eben weil ohne ein eindeutig definiertes und vereinbartes Tauschgeschäft die aktive Übertragung von Geld zur bedingungslosen (wenn auch „bösgläubigen“) Schenkung werden muss…
Man stelle sich vor, dass statt aus Jenga-Turmartigen Monolithen und sich gegenseitig arbitrierenden Ideendieben die Welt genauso aufgebaut wäre, wie man das sinnvollerweise in der Software-Entwicklung mit verteilten Systemen tun würde – wo jeder modulare Teilbereich eine bestimmte Funktion erfüllt und die Kommunikation zwischen Bereichen an klar definierten Schnittstellen stattfindet. Und somit der Teilbereich mit weniger Risiko leichter gemanaged und bei einer Fehlfunktion leichter ausgetauscht werden kann. So könnte die Menschheit wie in einem gut organisierten Bienenschwarm oder Ameisenhaufen eine Gemeinschaft bilden – und möglicherweise Anreize schaffen, welche Automatisierung und Nachhaltigkeit belohnen, während sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie strategische Zeit- und Ressourcenverschwendung vermieden werden.
Was wäre das für eine Gesellschaft die sich daran misst, dass möglichst viele Menschen frei von Verpflichtung leben und sich durch einen freien Geist entfalten können? Zumindest keine mit einer Bürgergeld-Debatte…
Man kann diese Gedanken sicherlich in vielerlei Hinsicht weiterspinnen – doch an dieser Stelle breche ich einmal ab, denn auch die Meinungsfreiheit hat ihre politischen Grenzen. Und die Kunstfreiheit bleibt nur solange ein Grundrecht, wie der Verfassungsschutz darüber entscheidet oder sagen wir mal bei einer leichtsinnigen Fehlentscheidung meinerseits entscheiden könnte. Ich möchte ja nicht eines Tages aufwachen und mich im falschen Universum wiederfinden.
